Für wen arbeite ich

Betriebsgraphologie/ Personalberatung, Einstellung, Personalentwicklung:
Ich arbeite mit Personalabteilungen bzw. Arbeitgebern zusammen. Ein Schriftgutachten sollte in aller Regel nur ein Beitrag zur Beurteilung eines Bewerbers sein. Dazu kommen die persönlichen Eindrücke des Personalchefs, kommen evt. noch eigene Tests. Oft werde ich um eine Vorauswahl an Hand der Schriften gebeten (z.B. bei der Auswahl von Lehrstellenbewerbern). Das graphologische Gutachten ist oft das „Zünglein an der Waage“. Es gibt Auskünfte über den Bewerber, die aus anderen Auswahlverfahren kaum oder nur mit großem Aufwand (s. Unternehmensberatung)zu erlangen sind.

Persönlichkeitsgutachten:
Oft wollen Menschen in einer Lebenskrise zu ihrer eigenen Orientierung wissen, wer oder wie sie eigentlich sind, sie wollen sich besser kennen lernen.

ES GIBT KEINEN GLÄSERNEN MENSCHEN

Der Graphologe kann jedoch weitgehende Aussagen über den Schreiber machen, die in vielen Fragen weiter helfen können. Möglich ist ein Gutachten über die gesamte Persönlichkeit, möglich ist es aber auch, gezielte Fragen des Auftraggebers zu beantworten.

Partnerschaftsgutachten:
(auch Partnerschaften in Firmen)
Es kommt vor, dass im Falle einer Lebensgemeinschaft einer der Partner sich fragt, ob er diese erfolgreich führen kann. Bei Krisen stellt sich die Frage, wie es zu Konflikten kommen konnte? Der Graphologe beschreibt beide Partner, und er beschreibt die Interaktion, Konfliktmöglichkeiten und Ausgleichmöglichkeiten.

Biographiearbeit:
Oft besteht Interesse daran, über die Persönlichkeit eines Verstorbenen Näheres zu erfahren. Auch die Persönlichkeit berühmter oder bekannter Menschen wird häufig graphologisch untersucht und beschrieben.

Längsschnittstudien:
Geben Auskunft über die Entwicklung eines Menschen über viele Jahre hinweg. Es muss natürlich Schriftmaterial vorliegen.

Der Graphologe benötigt:
   • den Lebenslauf des Bewerbers mit Angaben über Alter, Berufsausbildung, Herkunftsland, evt. Linkshändigkeit oder motorische Schreibbeeinträchtigungen
  
• vom Betrieb das Anforderungsprofil mit allen Angaben über die geforderten Eigenschaften und Fähigkeiten des Bewerbers
   • die Originalschrift, möglichst eine DIN A4 Seite ohne Linienblatt und mit Unterschrift (die Unterschrift kann auch einem Brief entnommen sein)
   • zusätzlich gerne auch Spontan- oder Notizschrift.
   • Arbeit mit Kopie oder gescanntem Material ist nur sehr ausnahmsweise möglich und lässt einige Aussagen über den Schreiber nicht zu.

Das Einverständnis des Schreibers muss vorliegen. 

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