Betriebsgraphologie/ Personalberatung, Einstellung,
Personalentwicklung:
Ich arbeite mit Personalabteilungen
bzw. Arbeitgebern zusammen. Ein Schriftgutachten sollte in aller Regel nur
ein Beitrag zur Beurteilung eines Bewerbers sein. Dazu kommen die
persönlichen Eindrücke des Personalchefs, kommen evt. noch eigene Tests. Oft
werde ich um eine Vorauswahl an Hand der Schriften gebeten (z.B. bei der
Auswahl von Lehrstellenbewerbern). Das graphologische Gutachten ist oft das
„Zünglein an der Waage“. Es gibt Auskünfte über den Bewerber, die aus
anderen Auswahlverfahren kaum oder nur mit großem Aufwand (s.
Unternehmensberatung)zu erlangen sind.
Persönlichkeitsgutachten:
Oft wollen Menschen in einer
Lebenskrise zu ihrer eigenen Orientierung wissen, wer oder wie sie
eigentlich sind, sie wollen sich besser kennen lernen.
ES
GIBT KEINEN GLÄSERNEN MENSCHEN
Der Graphologe kann jedoch
weitgehende Aussagen über den Schreiber machen, die in vielen Fragen weiter
helfen können.
(auch
Partnerschaften in Firmen)
Es kommt vor, dass im Falle einer
Lebensgemeinschaft einer der Partner sich fragt, ob er diese erfolgreich
führen kann. Bei Krisen stellt sich die Frage, wie es zu Konflikten kommen
konnte? Der Graphologe beschreibt beide Partner, und er beschreibt die
Interaktion, Konfliktmöglichkeiten und Ausgleichmöglichkeiten.
Biographiearbeit:
Oft besteht Interesse daran, über die
Persönlichkeit eines Verstorbenen Näheres zu erfahren. Auch die
Persönlichkeit berühmter oder bekannter Menschen wird häufig graphologisch
untersucht und beschrieben.
Längsschnittstudien:
Geben Auskunft über die Entwicklung
eines Menschen über viele Jahre hinweg. Es muss natürlich Schriftmaterial
vorliegen.
Der
Graphologe benötigt:
• den Lebenslauf des
Bewerbers mit Angaben über Alter, Berufsausbildung, Herkunftsland, evt.
Linkshändigkeit oder motorische Schreibbeeinträchtigungen
• die
Originalschrift, möglichst eine DIN A4 Seite ohne Linienblatt und mit
Unterschrift (die Unterschrift kann auch einem Brief entnommen sein)
• zusätzlich gerne auch Spontan- oder Notizschrift.
•
Arbeit mit Kopie oder gescanntem Material ist nur sehr ausnahmsweise möglich
und lässt einige Aussagen über den Schreiber nicht zu.
Das Einverständnis des Schreibers muss vorliegen.